Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Off Road Center Sachsen (im nachfolgenden ORCS genannt) und dem Kunden. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn das ORCS diese ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.
§1 Vertragsabschluß
Verträge zwischen dem ORCS und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch das ORCS zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung vom ORCS und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die dem ORCS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Das ORCS verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§2 Preise
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Das ORCS ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung des ORCS. Das ORCS ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des ORCS sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen des ORCS in Rechnung gestellt.
§3 Zahlung
Das ORCS ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist das ORCS berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
• 30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
• 30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
• 30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
• 10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist das ORCS berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen. Das ORCS ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter §5 dieser Bedingungen.
§4 Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an das ORCS zu leisten:
• Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in voller Höhe zu zahlen.
• von den Durchführungskosten sind zu zahlen:
– bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
– danach oder bei Nichtantritt 100%
Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem das ORCS seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim ORCs. Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen vom ORCS im Rahmen des Verkaufs, der Vermietung oder des Verleihs von Waren. Für derartige Verträge wird für den Fall des Rücktritts eine
Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises gezahlt. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen. Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen.
Wird die Durchführung der Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl das ORCS als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann das ORCS für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Für jeden Fall des Rücktrittes des ORCS wird die Haftung des ORCS gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
§5 Haftung
Die Haftung des ORCS gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch das ORCS herbeigeführt wurde.
Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen dem ORCS und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen des ORCS grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot des ORCS mit erhöhtem Risiko kann das ORCS die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
Das ORCS verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden durch den Abschluß oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die Höherversicherung werden in diesem Fall dem ORCS als Auslagen erstattet.
Soweit das ORCS im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde das ORCS von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten des ORCS gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Das ORCS übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde das ORCS von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern dem ORCS gegenüber erhoben werden.
§ 6 Miete/Leihe
Soweit das ORCS Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche des ORCS ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm das ORCS ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.
§7 Vermittlungsleistung
Das ORCS haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist das ORCS von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit das ORCS als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die vom ORCS hergestellten Kontakte für den Abschluß von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist das ORCS so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft vom ORCS vermittelt worden.
Das ORCS hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.
§8 Gewährleistung
Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er für evtl. Wasserveranstaltungen, dass die Teilnehmer Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Teilnahme ausgeschlossen.
Das ORCS steht das Recht zu, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltungen vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen des ORCS nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, dem ORCS erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch das ORCS begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen dem ORCS unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen das ORCS nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung zugelassen und geeignet sind. Der Kunde übernimmt insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt das ORCS von jeglicher
Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§9 Schlußbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die das ORCS zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
§10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Leipzig/Sachsen. Der Kunde kann das ORCS nur an deren Sitz verklagen.